Arbeitsrecht

Der Arbeitsplatz ist für Arbeitnehmer oftmals nicht nur Einkommensquelle, sondern Teil der Selbstverwirklichung. Der Beruf ist häufig Berufung, zumindest aber sind die meisten Arbeitnehmer mit Leidenschaft bei der Wahrnehmung ihrer täglichen Aufgaben. Die Regelung der Arbeitsbedingungen und die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind daher nicht nur Wirtschaftsfaktoren, sondern treffen den Arbeitnehmer ganz persönlich. Dieser Umstand darf bei der Beratung und Vertretung arbeitsrechtlicher Mandate nach unserem Dafürhalten nie aus dem Blickfeld geraten.

Im Arbeitsrecht vertreten wir bewusst sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Wir sind der Meinung, dass auf diese Weise die Interessenlage der jeweiligen anderen Partei präsent bleibt.

Im Kündigungsschutzrecht beraten wir Arbeitgeber bei der Umsetzung von Unternehmerentscheidungen und deren personellen Folgen.

Wir führen Kündigungsschutzprozesse und begleiten unsere Mandanten bei der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen.

Außerdem verhandeln und entwerfen wir arbeitsrechtliche Vereinbarungen, wie Arbeits- und Aufhebungsverträge.

Wir begleiten unsere Mandanten bei allen individualarbeitsrechtlichen Problemen wie Kündigung, Abfindung, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Freistellung, Teilzeit, Arbeitszeitregelung, Betriebsübergang, betriebliche Altersvorsorge, Diskriminierungsschutz, Mobbing, Elternzeit, Mutterschutz, Schwerbehinderung, Befristung, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung, Selbstständigkeit, Urlaub, Krankheit, Vergütung und Gratifikation (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld u.ä.), Abmahnungen und Zeugnis.

Unser Tätigwerden ist nicht selten auch ein Coaching der Arbeitsvertragsparteien beim Verhandeln arbeitsrechtlicher Ansprüche.

Im kollektiven Arbeitsrecht bieten wir sowohl für Arbeitgeber als auch für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen eine umfassende Interessenwahrnehmung.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Karl-Heinz Tempel