Erbrecht

Wir beraten, gestalten und vertreten im Erbrecht. Die Umsetzung der gewollten Verteilung des Vermögens unter Berücksichtigung von schenkungs- und erbschaftssteuerrechtlichen Vorgaben ist ebenso unser Metier wie die gegebenenfalls notwendig werdende gerichtliche Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen. Wir beraten und vertreten Sie bei Pflichtteilsfragen, vorweggenommener Erbfolge und bei der Unternehmensnachfolge.

Nicht immer geht es ausschließlich um die erbrechtlichen Belange, sondern auch um die dahinterstehenden persönlichen Konflikte. Wir verstehen uns daher nicht nur als rechtliche Interessenvertreter, sondern auch als Mediatoren bei der Begleitung erbrechtlicher Auseinandersetzungen.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Claus Tempel

Rechtsanwältin
Dr. Alexa Becker