VerwaltungsrechtVerwaltungsrechtliche Angelegenheiten unterliegen dem öffentlichen Recht. Es geht um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
Egal, ob der Staat dem Bürger eine bestimmte Handlung, Duldung oder Unterlassung auferlegen will oder der Bürger Ansprüche gegen den Staat und seine Behörden durchsetzen möchte, verfolgen wir Ihre Interessen individuell und sachgerecht.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Angelegenheiten des Verwaltungsrechts.
Die Beratung kann sowohl in der Erteilung einer Auskunft, eines mündlichen oder schriftlichen Rates bestehen als auch in der Begleitung Ihrer Angelegenheit über einen längeren Zeitraum.
Das Verwaltungsrecht umfasst unter anderem die Bereiche
- Abgabenrecht
Verwaltungs- und Benutzungsgebühren – Erschließungsbeiträge – Straßenausbaubeiträge – Anschlussbeiträge – Kostenersatzansprüche für Grundstücks- und Hausanschlüsse
- Ausländerrecht und Asylrecht
Aufenthaltstitel – Asyl – Visum – Ausweisung – Abschiebung
- Beamtenrecht
Disziplinarverfahren – Konkurrentenklagen – Versetzung und Abordnung – Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – dienstliche Beurteilungen – Entlassung von Beamten
- Gewerberecht
Gewerbeanmeldung – Erteilung von Konzessionen – Gewerbeuntersagung
- Öffentliches Baurecht
Vorbescheid – Baugenehmigung – Baunachbarrecht – Bebauungspläne – Beitragsbescheide – Denkmalschutz
- Planfeststellung
Planfeststellungsverfahren – Veränderungssperre – Privilegierung von Vorhaben
- Schulrecht und Prüfungsrecht
Schulpflicht – Zurückstellung – Zugang – Schulordnungsmaßnahmen – schulische Leistungsbewertungen – Zulassung zur Prüfung – Durchführung der Prüfung
- Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht
Straßennutzungsrecht – Straßenbaulast – Verkehrssicherungspflicht – Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Wenn Sie anwaltliche Beratung oder Vertretung in einem hier nicht ausdrücklich genannten Teilbereich des Verwaltungsrechts suchen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, um zu klären, ob wir für Sie tätig werden können.
Rechtsanwältin
Bettina Strate