Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht bearbeiten wir ausschließlich Mandate von Versicherungsnehmern. Im Unterschied zum Arbeitsrecht halten wir dies für wichtig, da wir es immer mit denselben Versicherern zu tun haben. Aus dem Versicherungsrecht beraten und vertreten wir in den Versicherungssparten Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Kranken-, Private Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherung.

Wir arbeiten dabei mit Verbänden wie der Rheumaliga und der Deutschen Fibromyalgievereinigung sowie mit der Rentenberaterkanzlei Peter Westermeier zusammen.

Rechtsanwalt
Karl-Heinz Tempel